Sonntag, 11. März 2018

Käfer und Vögel als Verhinderer von Großprojekten.

Das Großprojekt "Stuttgart 21" (kurz: S 21) ist wohlbekannt. Sein Kernstück ist der Umbau des Kopfbahnhofs Stuttgart in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof. Die Zulaufstrecken sollen in Tunnel verlegt und die freiwerdenden Gleisflächen der Stadt als Grundstücke für die Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Die Bauarbeiten begannen im Februar 2010; die geplante Inbetriebnahme (mehrfach verschoben) soll um das Jahr 2025 erfolgen. Die Kosten sind inzwischen von vier auf acht Milliarden Euro angestiegen.

Zu dem finanziellen und terminlichen Mehraufwand hat unter anderem die Situation im nahen Schlossgarten beigetragen. Ca. 200 Bäume standen im Weg, um jeden Einzelnen wurde heftig gerungen. Schließlich einigte man sich darauf, ca. 120 Bäume zu fällen und weitere 68 mit einer Rundspatenmaschine zu versetzen - unter Negierung des Erfahrungsspruchs: "Einen alten Baum verpflanzt  man nicht". Hinzu kam die händische Umsiedlung von dort hausenden Eidechsen, wovon jede Kosten von 8.600 Euro verursachte.

Ein riesiges Öko-Problem tauchte jedoch auf, als die Gegner des Bauprojekts S 21 in der Nähe von zu fällenden Bäumen Indizien des seltenen "Juchtenkäfers" entdeckt haben. Wohlgemerkt: nicht den Käfer selbst, sondern Kotpillen, welche - nach Expertenmeinung - ihm zugeordnet werden konnten. Der Juchtenkäfer ist eine von 350.000 Käferarten, etwas größer als der Maikäfer und streng geschützt. Bei Besiedlung von Bäumen mit diesem Insekt sind umfangreiche Sonder-Genehmigungsverfahren vor dem Weiterbau erforderlich. Bei S 21 war dies ein Planänderungsverfahren und eine zusätzliche EU-Genehmigung. Dem Bauherrn hat dies 20 Millionen Euro gekostet und die terminliche Neugestaltung des kritischen Pfads erzwungen, was zwei Jahre dauerte.


Eine verräterische Bierflasche

Die hitzige Diskussion der Befürworter und Gegner des Projekts S 21 wegen vermeintlicher Präsenz von Juchtenkäfern zog sich volle vier Jahre hin. Vor einigen Wochen gab es einen medialen Knall, dem folgender Vorfall zugrunde lag: Bei Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schlosspark entdeckten Arbeiter in einer hohlen Robinie (Laubbaum) eine Bierflasche. Sie war gefüllt mit Kadavern, Flügeln und Kotpillen von sogenannten Rosenkäfern. Der Kot von Rosenkäfern gilt unter Insektenforschern (Entymologen) als Hinweis darauf, dass umliegende Bäume auch von Juchtenkäfern bewohnt sein können. Nach Artenschutzregeln dürften sie nicht geschlagen werden.

Juchtenkäfer (Osmoderma eremita), weiblich
(Länge ca. 2 bis 3 cm)

Die Projektleitung S 21 setzte ein Gutachterteam ein, welches bald zu folgendem Ergebnis kam: Ein Unbekannter könnte den Kot woanders aufgesammelt und an der S 21-Baustelle verstreut haben, um die Baumfällungen zu stoppen. Im Zuge dieser "Arbeiten", wobei auch immer wieder (publizitätsträchtig) die angeblich zu schützenden Bäume beklettert wurden, könnte dieser Person die Flasche versehentlich  in den tiefen Hohlraum des Baumes gerutscht sein, aus der er sie nicht mehr bergen konnte. Nach Ansicht des obersten Käferexperten der Uni Göttingen im Untersuchungsteam ist die Menge des gesammelten Kots so groß, dass sie nicht von einer Käferpopulation am Standort erzeugt werden konnte. Außerdem waren in der Nähe auch keine Bäume mit den typischen Juchtenkäfer-Höhlen zu finden.

Aufgrund dieser Fakten geht die Bundesbahn davon aus, dass es nie Juchtenkäfer am Standort gab, sondern dass die Käferteile - aus Gründen der Täuschung - von anderswo dorthin verbracht wurden. Der Konzern hat deshalb "Strafanzeige gegen Unbekannt" gestellt. Die Projektverhinderer - wie könnte es anders sein - weisen den Verdacht der Manipulation weit von sich. Vermutlich wird die Anzeige nicht zur Identifikation des Täters führen. In diesem Fall würden die genannten Mehrkosten für S 21 wohl beim Steuerzahler verbleiben.


Naturschutz contra Windkraft

Auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien passiert es nicht selten, dass die Zielvorstellungen Wirtschaftlichkeit und Naturschutz einander diametral gegenüber stehen. Insbesondere bei der Windkraft erbringen gute Standorte nicht selten 50.000 Euro Pachteinnahmen pro Jahr und Windrad, während der gleiche, hektargroße Acker bei landwirtschaftlicher Verpachtung kaum mehr als 700 Euro löhnt. Vor allem um windhöffige Lagen wird heftig gerungen, denn die Leistung eines Windrads steigt oder fällt - aus physikalischen Gründen - mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Bei doppelter Windanströmung steigt die Leistung also auf das Achtfache, umgekehrt fällt sie bei halber Windgeschwindigkeit auf ein Achtel, also 12,5 Prozent. Da inzwischen in Deutschland bereits 40.000 Windräder installiert sind, gibt es nur noch wenige ergiebige "Filetstücke".

Haben sich die privaten oder kommunalen Investoren mit dem Projektentwickler endlich geeinigt, dann wird der Bau des Windparks meist energisch voran getrieben, denn auch hier gilt: Zeit ist Geld. Doch vor Baubeginn müssen noch die Genehmigungen erlangt werden und mit ihnen all die erforderlichen Gutachten. Insbesondere das Umweltgutachten ist da nicht selten der Stolperstein, denn die Tierwelt in der Umgebung der Windräder muss optimal geschützt werden. Stellt man in dieser kritischen Projektphase fest, dass Mäusebussarde, Schreiadler oder Rotmilane in den benachbarten Baumkronen hausen, dann ist das für die Geldgeber der "maximale Unfall GAU", denn das Habitat dieser Vögel darf per Gesetz nicht gestört werden.




Rotmilan (Milvus milvus)
(Flügelspannweite ca. 1,80 bis 2 m)

Früher hatten die Tiere keinen Einfluss auf die Planung und den Bau von Windparks. Heute können die Vögel - via Artenschutzregelung - den Bau dieser Stromanlagen verhindern. Also müssen sie, aus der Sicht mancher Leute, verschwinden. Dann tauchen sie in den Gutachten nicht mehr auf und der Genehmigung steht nichts im Wege. Die relativ "humanste" Methode ist das "Vergrämen" der Vögel. Durch Lärm versucht man die Rotmilane und Habichte zu verscheuchen, was insbesondere bei Beginn des Brutgeschäfts noch erfolgreich sein kann. Zeigt diese Störung keine Wirkung, dann werden die Großvögel vergiftet oder gar erschossen. Zuweilen wird auch ein Baum mit Steigeisen bestiegen und der Horst auf die Erde gekippt. Eine Radikalmethode ist das Fällen der Bäume mit Brutpaaren. Obwohl dies häufig mit schweren Maschinen (Harvester) geschieht, welche eigentlich auswertbare Reifenspuren hinterlassen, wird kaum jemals ein Täter gefasst. Das Schweigen der Dorfgemeinschaft, insbesondere in manchen Gemeinden von Mecklenburg-Vorpommern, erinnert an mafiöse Strukturen.


Der Artenschutz ist ein scharfes Schwert

Schon seit langem wissen die Bauherren und ihre Gegner, welch scharfes Schwert der Artenschutz ist. Ganz gleich, ob das Große Mausohr (eine Fledermausart), der Blauschwarze Moorbläuling (ein Schmetterling oder die halberwachsene Raupe eines Nachtkerzenschwärmers (ein Falter) entdeckt wird - die Konsequenzen sind still stehende Bagger. In Hamburg hat der Schierlings-Wasserfenchel (eine krautartige Sumpfpflanze) die Elbvertiefung verhindert und in Stuttgart-Fellbach ging ein Investor pleite, weil plötzlich Wanderfalken seinen Hochhausturm bezogen.

Zu empfehlen wäre eine größere Portion an Gelassenheit auf beiden Seiten. Die vor 35 Jahren aufgenommene Klage der Musikband Gänsehaut ("Karl, der Käfer, wurde nicht gefragt, man hat ihn einfach fortgejagt") ist längst in ihr Gegenteil verkehrt worden.

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