Zur Geschichte der "Cloud"
Der Begriff Cloud Computing wurde massgeblich durch einige grosse Internetfirmen wie Amazon, Google und Yahooo geprägt. Diese Unternehmen standen aufgrund ihres schnellen Wachstums vor dem Problem, ständig Rechnersysteme vorhalten zu müssen, um für Spitzenzeiten ausreichend gerüstet zu sein. Bei Amazon war diese Spitzenlast im Jahr 2006 um den Faktor 10 höher als die Grundlast des Tagesgeschäfts. Um diesem Kostenproblem zu begegnen, entschied man sich, daraus ein Produkt zu machen. Software, Betriebssysteme, Rechner- und Speicherkapazität (Server) sowie die Netze wurden im Internet bereitgestellt und international den potentiellen Kunden angeboten. Diese konnten dann mit Rechner oder Smartphone auf diese Infrastruktur ("die Wolke") zugreifen um damit ihre Probleme zu lösen.
Infrastruktur in den Wolken
Demgegenüber kann eine Public Cloud von beliebigen Personen und Unternehmen genutzt werden. Bekannt ist das Karten-Tool Google Maps, mit dem sich Reiserouten berechnen lassen. Diese aufwendigen Rechenoperationen im Kontakt mit Satelliten laufen auf den riesigen Server-Parks der Firma Google ab. Sämtliche Arbeiten erledigt eine fremde Hardware, die Berechnungen geschehen in der Wolke. Die grössten Player im Markt sind die Technologiekonzerne Amazon, Google, Microsoft und Yahoo. Sie stellen die immensen Kapazitäten von Millionen von Netzwerkrechnern auch externen Nutzern - gegen Bezahlung - zur Verfügung.
Doch angesichts der gegenwärtigen Diskussionen um die gigantischen Datenspeicher in den USA beschleicht manches deutsche Unternehmen die "Höhenangst" beim Cloud-Computing. Sie fürchten bei der Auslagerung ihrer sensiblen Daten den damit einhergehenden Kontrollverlust. Mangelnde Datensicherheit und fehlende Garantien führen zu einem Vertrauensverlust bei dieser ansonsten vorteilhaften Technologie. Die Skepsis im Hinblick auf die Prozesskontrolle überwiegt bei vielen Nutzern.
Denn im Internet ist wenig geheim, die Garantien für Sicherheitsmassnahmen fallen zumeist "wolkig" aus. Haftung und Gewährleistung sowie der Schutz von Urheber- und Patentrechten bei Forschungsergebnissen sind noch nicht befriedigend gelöst. Jedes Unternehmen muss wissen: Wer seine Daten an Dritte auslagert, unterwirft sich deren Geschäftsbedingungen - und auch den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Landes, in dem der Service-Anbieter seinen Sitz hat. Also im Regelfall der USA. Im Grunde geht es darum, dass man seine eigene, sensible Daten einem Dritten anvertraut und ihm die Rechenarbeit überlässt. Das Ganze könnte man treffend auch als "Careless Computing" bezeichnen.
Hinzu kommt, dass diese Daten auch für die US-Regierung per Gesetz viel leichter zugänglich sind, als die auf Computern gespeicherte Dokumente, wofür zur Ausspähung eine richterliche Anordnung vorliegen muss. Der strengere deutsche Datenschutz verliert in den globalen Wolken seine Wirkung.
Und, dass Facebook-Chef Mark Zuckerberg kein grosser Freund von Privatsphäre ist, sollte jeder wissen.
Beim Cloud-Computing hat man technisches Neuland betreten - mit dem Risiko, dass die Technik schneller voranschreitet als das Recht und die Juristen.
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