Zum Mediator benannte Untersteller den derzeitigen Geschäftsführer des Ökoinstituts Darmstadt, Michael Sailer. Da Untersteller früher selbst einmal Mitarbeiter des Ökoinstituts war und sein für die Genehmigung des Flügels M zuständiger Ministerialdirektor Helmfried Meinel sogar Vorstandssprecher, war die Ökofamilie gewissermassen unter sich.
Geplanter Labor- und Lagerbunker des ITU; genannt: Flügel M
An der baulichen Auslegung des Labor- und Lagerbunkers gab es wenig herumzumäkeln. Er ist ein massives dreigeschossiges Gebäude von der Grundfläche 40 mal 60 Meter und einer Höhe von 25 Metern. Die Aussenwände sind 1,80 Meter dick, wodurch der Bunker gegen Erdbeben und Flugzeugabsturz bestens gesichert ist. Im Verlaufe der 5-tägigen und 25-stündigen Mediation stellte sich heraus, dass es keine gewichtigen Einwände gegen den Bau dieses Flügels M gibt. Indes, jeder der Hauptbeteiligten des Forschungsinstituts ITU und der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten musste tüchtig Federn lassen, wie im Folgenden dargestellt wird.
Verlierer Professor Fanghänel
Der Leiter des ITU, Professor Dr. Thomas Fanghänel, wurde stundenlang (und zuweilen geradezu inquisitorisch) befragt zu den in seinem Institut gelagerten und zusätzlich beantragten Mengen an Kernbrennstoffen, zu den radioaktiven Emissionen und zu seinem Forschungsprogramm. Um den Bau des Bunkers nicht zu gefährden, musste er eine Reihe einschneidender Konzessionen machen.
Bei den Kernbrennstoffen wurde die Lager- und Umgangsgenehmigung von 180 Kilogramm Plutonium auf 80 kg reduziert. Statt 50 kg Uran-233 sollen zunächst nur 20 kg genehmigt werden. Des weiteren ist an eine signifikante Reduktion des sonstigen radioaktiven Inventars gedacht. Die beantragten Mengen an Thorium (450 kg) sollen vorzugsweise nicht für die Forschung, sondern für die Ausbildung der internationalen Inspektoren verwendet werden. Erstaunlich war bei der länglichen Diskussion über diese Dinge, dass Fanghänel nicht schlüssig erklären konnte (oder wollte) wofür er die grossen Mengen an Spalt- und Kernmaterial wirklich benötigt.
Die Emission, also die zulässigen jährlichen Ableitungen aus dem Institut werden für die langlebigen Alpha- und Betastrahler auf ein Zehntel des derzeit erlaubten Werts gesenkt. Zwar schöpft das ITU die jetzigen Obergrenzen bei weitem nicht aus, aber mit den neuen Grenzwerten könnte es künftig gelegentlich in Störfallnähe kommen.
Beim Forschungsprogramm gab es vom Anfang bis zum Schluss heftige Diskussionen. Unstrittig waren die Gebiete Medizin, Sicherheitsüberwachung von Kernmaterialien sowie Aus- und Weiterbildung. Gerungen wurde um die Entwicklung von Kernbrennstoffen für die sogenannten Reaktoren der 4. Generation, also der Schnellen Brüter. Auch die Separation und Transmutation wurde zu "Teufelszeug" erklärt. Insbesondere die Vertreter des BUND (Harry Block, Armin Gabler) wollten dem Institut die Forschungsarbeiten auf diesem Sektor verbieten, was der UM-Beamte Meinel mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte "Freiheit der Forschung" jedoch nicht zuliess. Schliesslich einigte man sich - auf Vorschlag des Mediators - darauf, dass das ITU nicht (wie in der Vergangenheit beim Projekt Masurca) tausende von Brennstäben herstellen darf, sondern nur noch gelegentlich einige wenige "Brennstäble". Man sieht, wir sind in Baden-Württemberg.
Verlierer Bürgermeister Johs
Der Bürgermeister Günther Johs von Linkenheim-Hochstetten musste zugestehen, dass die Kernmaterialien im neuen geplanten Bunker weitaus sicherer gelagert sind, als im jetzigen Gebäude, welches nur partiell gegen Erdbeben und Flugzeugabsturz ausgelegt ist. Er musste auch (zähneknirschend) andeuten, dass er den Bebauungsplan so abändern werde, damit Flügel M (und später auch noch ein Flügel P) gebaut werden könne. Für dieses Zugeständnis verlangte er allerdings, dass die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verbindlich erklären, keine weiteren Bauten für radioaktive Materialien auf der Linkenheimer Gemarkung zu errichten. Da beide Institutionen als Gesellschafter wesentlich von der Berliner Bundesregierung gesteuert werden, ist an eine rasche Zustimmung allerdings kaum zu denken.
Aber man muss sich auch fragen, wie verbindlich eine solche Erklärung des Bundes überhaupt sein kann. Per Weisung - und in Konformität mit dem Atomgesetz - könnte eine Bundesregierung jederzeit vom Land die Änderung der atomrechtlichen Genehmigungen und der gemeindlichen Bebauungspläne verlangen. Immerhin gilt der Grundgesetzartikel: "Bundesrecht bricht Landesrecht".
Ein Szenario wurde unter den Zuhörern der Mediation bereits heftig diskutiert: Im benachbarten Philippsburg wurde aufgrund der sogenannten Energiewende der Reaktor 1 im Sommer dauerhaft abgeschaltet, der Reaktor 2 soll in fünf Jahren folgen. Beide Reaktoren müssen zurückgebaut werden, aber wohin mit dem Atommüll? Das Zwischenlager am Standort ist jetzt bereits randvoll. Der Bau eines weiteren Lagers würde, wegen zu erwartender Einsprüche und Gerichtsverfahren, mindestens zehn Jahre dauern und bis dahin alle Abrissarbeiten blockieren.
Die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK);
links (rot angeleuchtet) die Verglasungseinrichtung VEK
Ist es da verwunderlich, dass sich die Augen der Philippsburger auf das alte WAK-Gelände richten, wo der Bunker für die ehemalige Verglasungsanlage (VEK) nutzlos herumsteht? Er wurde vor wenigen Jahren erst gebaut und erfüllt - sogar mit Bahnanschluss - alle Anforderungen in Bezug auf Erdbeben und Flugzeugabsturz samt Aussenwänden von 1,8 Metern Dicke. Also - so die Philippsburger unter den Zuhörern bei der Mediation - warum die VEK nicht als temporäres Zwischenlager verwenden?
Bis sich die deutschen Politiker auf ein nationales Endlager geeinigt haben.